Ab dem 01.08.2022 gelten folgende Tarife: | ||
Kinder unter 6 Jahren | kostenfrei | |
Kinder von 6 - 14 Jahren | 0,50 € | |
Personen über 14 Jahre | 2,30 € | |
10-er Karte | 20,00 € | |
Hunde | kostenfrei |
Schwerbehinderte haben eine Freifahrtberechtigung gemäß Sozialgesetzbuch IX (§§ 145 und folgende). Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und muss für die unentgeltliche Beförderung zwingend vorgezeigt werden.
Pro Fahrt und zahlungspflichtigem Fahrgast wird ein Fahrausweis ausgegeben. Die Fahrausweise sind nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung und/oder Rückfahrt.
Folgende Fahrkarten haben für die Beförderung durch den Bürgerbus ebenfalls Gültigkeit: